Mediflow Garantiebestimmungen

Garantiebedingungen für unsere Wasserkissen

1.  Die Mediflow Deutschland GmbH (nachfolgend “Mediflow”) garantiert gegenüber dem Endkunden (nachfolgend “Garantienehmer”), dass das von dem Garantienehmer gemeinsam mit dieser Herstellungsgarantie (nachfolgend “Garantie”) erworbene Wasserkissen (nachfolgend “Produkt”) sechsunddreißig Monate (36) Monate ab dem Kaufdatum wasserdicht ist. Diese Garantie gilt nicht für weitere Beschaffenheiten und/oder Verwendungsvorgaben; sie bezieht sich insbesondere nicht auf Verschleißerscheinungen.

2.  Voraussetzung für die Geltendmachung der Garantie ist ein(e) normale(r) und richtige(r) Gebrauch und Pflege des Produktes; insbesondere sind die mitgelieferten Bedienungs-, Pflege- und Füllanleitungen sowie das Video mit Füllanleitung, welche hier online abrufbar sind, zu beachten und einzuhalten.

Weitere Voraussetzung für eine Garantieleistung durch Mediflow ist, dass der Garantienehmer Mediflow den Garantiefall schriftlich an Mediflow meldet – mit einer Beschreibung des Mangels – und unter Benennung des Verkäufers, von dem der Garantienehmer das Produkt erworben hat. Wenn tatsächlich ein Garantiefall vorliegt, setzt eine Garantieleistung durch Mediflow zudem voraus, dass der Garantienehmer Mediflow (a) eine Kopie des Kaufbelegs (Kopie des Kassenbons mit dem echten UPC-Code), (b) den abgetrennten Aufnäher des Produkts im Original, und (c) die herausgeschnittene Ventilöffnung des Produkts im Original überlassen hat.

3.  Im Rahmen der Garantie leistet Mediflow dem Garantienehmer ausschließlich Nachlieferung des Produktes. Zudem übernimmt Mediflow bis auf Widerruf die Kosten für die Nachlieferung (d.h. Versand- und Verpackungskosten).

Darüber hinaus folgen aus der Garantie keine weiteren Ansprüche des Garantienehmers gegen Mediflow, insbesondere keine Schadenersatzansprüche und Ansprüche auf Ersatz von Aufwendungen und Kosten.

4.  Dem Garantienehmer bleiben etwaige Mängelansprüche gegen den Verkäufer, von dem der Garantienehmer das Produkt erworben hat, erhalten.

5.  Für diese Garantiebedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Garantienehmer und Mediflow gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des Wiener Übereinkommens über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG).

Für Unternehmer, Unternehmen, Kaufleute und für Garantienehmer, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland haben, ist Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Garantie Hamburg, Bundesrepublik Deutschland.